BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS "ACCEPT"-Dialogfeld anklicken. WENN SIE DAS "ACCEPT"-Dialogfeld anklicken, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE ODER IHREN HÄNDLER BEDARF ES NICHT. Dieser Lizenzvertrag regelt die Nutzung (1) der Updater-Software sowie (2) der modifizierten Version derjenigen Software, die Sie mit der Updater-Software erstellen. Dieser Lizenzvertrag ersetzt den oder die früheren Lizenzverträge, die derjenigen Software beilagen, die Sie mit der Updater-Software modifizieren. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, IST EIN HERUNTERLADEN ODER EINE BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DOKUMENTATION NICHT GESTATTET; IN DIESEM FALL KLICKEN SIE BITTE AUF DAS "DECLINE"-Dialogfeld.
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer, Inc., Cupertino, Kalifornien, USA. (im folgenden "Apple"). Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software, Dokumentation und/oder Zeichensätze (im folgenden “Updater-Software”), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM, Online oder einem anderen Datenträger gespeichert ist, ausschließlich zur Aktualisierung solcher Software, Dokumentation und/oder Zeichensätze, für die Sie eine wirksame Lizenz der Apple Computer, Inc. oder ggf. der örtlichen Tochtergesellschaft haben, unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM, Online oder einem anderen Datenträger gespeichert ist (im folgenden “Target-Software”). Die Updater- und die Target-Software (im folgenden zusammengefaßt “Apple-Software”)werden nicht an Sie verkauft. Lediglich der Datenträger, auf dem Sie die Apple-Software evtl. speichern, bleibt Ihr Eigentum; Apple und/oder der oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Apple-Software. Auch alle Kopien, die Sie nach diesem Lizenzvertrag von der Apple-Software zu erstellen berechtigt sind, unterliegen diesem Lizenzvertrag.
Diese Softwarelizenz beinhaltet keinerlei Verpflichtung für Apple, zukünftig Aktualisierungen, Weiterentwicklungen oder dergleichen der Apple-Software anzubieten.
2. Nutzung und Beschränkungen. Diese Lizenz erlaubt Ihnen:
(i) die Updater-Software auf einem einzigen Computer zu benutzen, um eine Kopie der Target-Software zu aktualisieren,
(ii) die aktualisierte Version der Target-Software auf einem einzigen Computer zu benutzen, um HyperCard-Stacks und allein einsetzbare Anwendungen, zu denen Sie wesentlichen Mehrwert hinzugefügt haben, zu erstellen,
(iii) eine Kopie der gesamten Apple-Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich für Sicherungszwecke zu erstellen,
(iv) die HyperCard Extensions, die als External Commands (XCMDs) und External Functions (XFCNs) auf der beigefügten Liste identifiziert sind (zusammengefaßt als "installierbare Software" bezeichnet) in den HyperCard-Stacks und den von Ihnen erstellten allein einsetzbaren Anwendungen zu installieren,
(v) eine unbegrenzte Zahl von Kopien derjenigen Teile der Apple-Software, die als installierbare Software gekennzeichnet ist, Apple Script Software Extension Files, Apple Event Manager und Scripting Additions, HyperCard Icons und HyperCard Clip Art sowie HyperTalk scripts, die in der Apple-Software enthalten sind (zusammengefaßt als "Vertriebs-Software" bezeichnet) als Teil eines HyperCard-Stacks oder allein einsetzbarer Software, die Sie mit Hilfe der Apple-Software erstellt haben, zu erstellen oder erstellen zu lassen, und
(vi) Kopien der Vertriebssoftware in HyperCard-Stacks oder allein einsetzbaren Anwendungen, die Sie erstellt haben, zu vertreiben, jeweils nach Maßgabe der Einschränkungen dieses Lizenzvertrages.
Die vorstehenden Rechte sind bedingt durch die Einhaltung folgender Verpflichtungen:
(vii) Auf der Sicherungskopie der Apple-Software und jeder Kopie der Vertriebs-Software sind die Copyright-Hinweise und anderen Schutzrechtshinweise, die auf den ursprünglichen Kopien enthalten waren, zu reproduzieren.
(viii) Die Apple-Software ist als Teil eines HyperCard-Stacks oder einer von Ihnen erstellten allein einsetzbaren Anwendung in der dazugehörigen Dokumentation und in der "About Box" eines jeden HyperCard-Stacks bzw. der allein einsetzbaren Anwendung nach näherer Maßgabe der Apple-Markenrichtlinien zu kennzeichnen.
(ix) Die Vertriebs-Software, die in einem HyperCard-Stack oder einer von Ihnen erstellten allein einsetzbaren Anwendung enthalten ist, darf nur an Distributoren und Endnutzer vertrieben werden, die eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die im Einklang mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages steht und mindestens die nach diesem Lizenzvertrag zugunsten des Lizenzgebers hinsichtlich der Vertriebssoftware vorgesehenen Einschränkungen und Schutzbestimmungen enthält, hinsichtlich der Vertriebs-Software, die in einem HyperCard-Stack oder einer von Ihnen erstellten allein einsetzbaren Anwendung enthalten ist, nur nicht-ausschließliche Rechte zur Nutzung auf einem einzelnen Computer erteilt und eine evtl. Haftung des Lizenzgebers mindestens in dem Maße ausschließt oder einschränkt, wie dies in dem vorliegenden Lizenzvertrag vorgesehen ist.
Alle sonstigen Rechte an der Apple-Software bleiben vorbehalten. Sofern nicht nach diesem Lizenzvertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet, verpflichten Sie sich, es zu unterlassen, die Apple-Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von der Apple-Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, oder über ein Netz zur Datenfernübertragung, eine Electronic Bulletin Board, Webseiten, magnetische oder optische Medien oder auf ähnliche Weise zu verbreiten. Sie dürfen die Apple-Software einem Dritten nur dann verkaufen oder überlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindliche Kopien der Apple-Software zerstören. Die Apple-Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftanlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen oder bei der Flugüberwachung; in derartigen Fällen kann ein Fehler in der Apple-Software zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.
3. Gewährleistung. Fehler in der Apple-Software können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Apple-Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Apple-Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple-Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermeiden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafür ein, daß die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden.
6. US-Behörden. Wenn die Apple-Software für Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maßgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple-Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt.
7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht. Wenn die Apple Computer Inc. jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
8. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
APPLE COMPUTER, INC.
LISTE DER INTERNATIONALEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
LAND TOCHTERGESELLSCHAFT
Österreich Apple Computer Gesellschaft m.b.H.
Brasilien Apple Computer Brasil Ltda.
Kanada Apple Canada Inc.
Frankreich Apple Computer France S.A.R.L.
Deutschland Apple Computer GmbH
HongKong Apple Computer International Ltd.
Indien Apple Computer International Pte. Ltd.
Irland Apple Computer (UK) Limited
Italien Apple Computer S.p.A.
Japan Apple Japan Inc.
Mexiko Apple Computer Mexico, S.A. de C.V.
Niederlande, Belgien Apple Computer Benelux B.V.
Singapur Apple Computer South Asia Pte. Ltd.
Südafrika Apple Computer (Proprietary) Ltd.
Spanien Apple Computer Espana, S.A.
Schweden, Norwegen, Dänemark Apple Computer AB
Schweiz Apple Computer AG (SA) (Ltd.)
Taiwan Apple Computer Asia, Inc.
England Apple Computer (UK) Limited
EA0038
In Box HyperCard XCMDs und XFCNs
Die nicht besonders gekennzeichneten Bezeichnungen beziehen sich auf XCMDs.